FAQs - Bestandsimmobilien
Was ist ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)?
Die Ausstellung eines iSFP ist eine Alternative zum Beratungsbericht, und inzwischen der de-facto Standard der Energieberatung. Der iSFP ist deutlich umfassender als ein Beratungsbericht. Der iSFP zeigt auf, wie ein Wohngebäude Schritt für Schritt über einen längeren Zeitraum durch aufeinander abgestimmte Maßnahmen umfassend energetisch saniert werden kann, oder wie durch eine umfassende Sanierung ein bundesgefördertes Effizienzhausniveau zu erreichen ist (systemische Sanierung). Ein Beispiel finden Sie hier. Die Mindestanforderungen eines iSFPs können hier nachgelesen werden. Der iSFP bietet eine Entscheidungshilfe. Er zeigt alle denkbaren Vorteile
einer Komplettsanierung auf (z. B. Energie- und Kosteneinsparung, CO2-Reduktion, Erhaltung/Aufwertung der Bausubstanz und attraktive Fördermöglichkeiten). Sie sind jedoch völlig frei in Ihrer Entscheidung, ob Sie die im iSFP enthaltenen Vorschläge des Beraters zur einer energetischen Sanierung überhaupt, in Teilen oder in vollem Umfang in die Tat umsetzt. Eine gute Übersicht über den iSFP gibt es hier.
Energieberatung vs. individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)
In der Regel empfehlen wir unseren Kunden die Energieberatung mit iSFP. Die Erstellung eines iSFPs ist umfangreicher und damit auch teurer als eine 'normale Energieberatung'. Jedoch werden umgesetzte Maßnahmen, die im iSFP empfohlen sind, mit dem "5%-iSFP Bonus" zusätzlich zu den 15% gefördert , und zwar auch bei Umsetzung bis zu 15 Jahre nach der Erstellung des iSFPs. Dies gilt für Maßnahmen an der Gebäudehülle (z.B. Austausch von Fenstern, Dämmung), sowie bei der Heizungsoptimierung (Achtung: nicht beim Heizungstausch).
Der iSFP ist fast immer wirtschaftlicher, auch schon bei der Umsetzung einer einzigen Einzelmaßnahme. Für Kunden im Münchner Stadtgebiet, die von der Förderung des FKGs (Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude der Stadt München) profitieren wollen, ist ein iSFP zum Zeitpunkt der Antragsstellung verpflichtend. Der individuelle Sanierungsfahrplan setzt immer mehr den Standard in der Energieberatung.
Was ist eine Fachplanung und Baubegleitung?
Bei der Fachplanung & Baubegleitung achtet der Energieberater auf die korrekte Ausführung der einzelnen Arbeiten und auf das große Ganze: Er überprüft die verschiedenen Angebote der Handwerksfirmen und schaut genau nach, ob die einzelnen Maßnahmen zueinander passen. Ein Energieberater leistet also die Qualitätskontrolle und Qualitätssicherung am Bau, bei ihm laufen die „energetischen Fäden“ zusammen. Dies gewährleistet, dass das Haus auch wirklich energieeffizient und wirtschaftlich saniert wird und im Nachhinein keine Bauschäden auftauchen.
Oft ist es sinnvoll, eine Energieberatung/iSFP mit Fachplanung/Baubegleitung zu kombinieren (dies ist aber gesetzlich nicht vorgeschrieben).
Fachplanung und Baubegleitung durch einen Energieeffizienzexperten ist immer dann vorgeschrieben, wenn Sie geförderte Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle vornehmen wollen. Die Fachbegleitung/Baubegleitung durch einen Energieeffizienzexperten wird mit 50% gefördert.
Was kostet eine Energieberatung?
Die Kosten einer Energieberatung hängen immer vom Umfang der Beratung und der Größe des Gebäudes ab. Man stößt beim Punkt Kosten bei einer Internetrecherche schnell auf viel Unwissenheit und Fehlinformationen. Daher hier erste Anhaltspunkte:
- Die "kleinste Beratung" ist die Fachberatung/Baubegleitung von Einzelmaßnahmen, wenn Eigentümer bereits gut informiert sind und genau wissen, was sie umsetzen wollen. Oftmals wird hier ein Energieberater mit dem Hauptziel an Bord geholt, den Anforderungen an die gesetzliche Förderung Genüge zu tun. Wenn Eigentümer die Förderanträge selbst stellen, kommt man hier idR mit einigen hundert Euros aus, von denen 50% gefördert werden. Dies ist wirtschaftlich immer dann sinnvoll, wenn die auszuführende Maßnahme ingesamt recht günstig ist (z.B. nur Austausch der Haustüre ohne weitere Maßnahmen). Bei umfangreicheren Arbeiten 'lohnt' oft der iSFP.
- Die 'normale' Energieberatung für Einfamilienhäuser beläuft sich in der Regel auf 600-2.000€. Gefördert werden 50%, max. 650€ bei Ein- oder Zweifamilienhäusern. Der Eigenanteil entspricht daher idR wenigen hundert Euros. (Dies ist allerdings zunehmend nicht mehr politisch gewollt, da der iSFP durch den 'iSFP-Bonus' zunehmend zum Standard in der Energieberatung wird). Wir bieten in der Regel immer den iSFP an.
- Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist deutlich umfangreicher und aufwendiger in der Erstellung / Berechnung. Hier müssen Sie ab 2.500€ kalkulieren. Der iSFP wird ebenso mit 50% / maximal 650€ bei Ein- oder Zweifamilienhäusern gefördert. Trotz des höheren Eigenanteils ist der iSFP häufig zu empfehlen (iSFP-Bonus, höhere Informationsgehalt / Fahrplan für die sukzessive Sanierung).
- Die Kosten für eine Fachplanung & Baubegleitung bei umfangreicheren Sanierungsarbeiten sind stark vom Gebäude abhängig und pauschale Angaben sind nicht zu machen. Der Fördersatz beträgt 50% der förderfähigen Ausgaben, max. 5.000€ bei Ein- und Zweifamilienhäusern
Weitere Informationen zur Förderung des Energieberaters können Sie hier nachlesen.
Wird eine Energieberatung gefördert?
Ja, der Staat fördert Energieberatungen mit Zuschüssen, um Hausbesitzer zu energetischen Sanierungen zu motivieren.
- 50 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal 650 Euro bei Ein- oder Zweifamilienhäusern
- 50 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal 850 Euro bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten
- zusätzliche Förderung für WEG: 250 Euro einmalig pro WEG bei Erläuterung der Beratungsergebnisse im Rahmen einer Wohnungseigentümerversammlung
Weitere Informationen finden Sie hier.
Sind Sie bei der BAFA als Energie-Effizienz-Experte gelistet?
Förderfähig ist eine Energieberatung nur, wenn diese von einer Person durchgeführt wird, die in der Energieeffizienz-Expertenliste unter www.energie-effizienz-experten.de in der Kategorie Energieberatung für Wohngebäude gelistet ist. Als ausgebildeter Energie-Effizienz-Experter durch die Handwerkskammer erfülle ich diese Voraussetzung.
Wie läuft eine Energieberatung ab?
Ein erstes unverbindliches Beratungsgespräch, meist telefonisch, ist immer kostenfrei. Hier klären wir die Eckdaten zu Ihrer Immobilie, sprechen über Ihre Pläne und Ihre Anforderungen/Erwartungen an eine Energieberatung. Im Anschluss stellen Sie mir vorhandene Pläne/Bauzeichnungen zur Verfügung, mit denen ich mich vor einer Begehung vertraut mache. Dann führe ich eine umfangreiche Bestandsaufnahme des Gebäudes durch. Dabei ist es zwingend notwendig, dass ich das Gebäude vor Ort besichtige. Je nach Art und Umfang der Beratung und geplanten Maßnahmen können mehrere Vor-Ort-Termine notwendig sein. Im Anschluss erstelle ich den Beratungsbericht oder iSFP. Diesen erkläre ich Ihnen ausfürlich in einem persönlichem Gespräch. Nähere Informationen finden Sie hier bei "Erste Schritte".
Wie oft kann ich eine geförderte Energieberatung nutzen?
Eigentümer können maximal alle vier Jahre eine geförderte Energieberatung in Anspruch nehmen (Ausnahme: Eigentümerwechsel).
Beraten Sie auch gewerbliche Kunden und WEGs?
Ja. Insbesondere Hausverwaltungen und Immobilienverwaltungen werden durch das neue GEG vor Herausforderungen gestellt: Sie müssen sich mit den geltenden Anforderungen an die energetische Qualität von Gebäuden vertraut machen, und die Einhaltung der Anforderungen nachweisen. Darüber hinaus müssen Hausverwalter dafür sorgen, dass für jedes Gebäude ein gültiger Energieausweis vorliegt, der bei Vermietung eines Gebäudes vorgelegt werden muss. Zudem müssen Hausverwalter Vorgaben für den Einsatz erneuerbarer Energien beachten, etwa beim Austausch von Heizungsanlagen. Als Hausverwaltung benötigen Sie daher einen kompetenten Partner an Ihrer Seite. Bereits heute arbeite ich als Geschäftsführer meines Malerbetriebs vertrauensvoll mit Hausverwaltungen zusammen. Ich freue mich auf ein persönliches Gespräch.
Ich habe ein Haus gekauft - was muss ich jetzt tun?
Wenn Sie ein Haus mit nicht mehr als zwei Wohnungen gekauft haben, müssen Sie ein informatorisches Beratungsgespräch mit einer qualifizierten Person führen. Dieses Beratungsgespräch ist für Sie kostenfrei. Hier informiere ich Sie über Möglichkeiten der weiteren energetischen Beratung sowie Fördermittel.
Wenn Sie ein älteres Haus gekauft haben, ist der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) meist der nächste Schritt. So bekommen Sie eine Gesamtübersicht über alle möglichen erergetischen Maßnahmen in einem aufeinander abgestimmten Zeitstrahl. Sie profitieren von maximaler Förderung, wenn Sie Maßnahmen aus dem iSFP bis zu 15 Jahre nach dessen Erstellung umsetzen. Dies beinhaltet z.B. auch Smart Home Produkte (smarte Heiz-, Rolladen-, Lichtsteuerung, worüber man sich zum Zeitpunkt des Hauskaufs oft noch keine Gedanken gemacht hat.
Zudem haben neue Eigentümer Sanierungspflichten. So muss z.B. bei Häusern mit nicht oder schlecht gedämmten Dächern die oberste Geschossdecke oder das Dach nachträglich gedämmt werden. Um hier die 15% Förderung zu bekommen, ist ein Energieeffizienzexperte zwingend notwendig.
Darf ich noch eine Öl- oder Gasheizung einbauen?
Wenn Sie eine neue Öl- oder Gasheizung einbauen möchten, sind Sie zu einem Beratungsgespräch verpflichtet (§71, Absatz 11 GEG). In diesem Gespräch mache ich Sie auf mögliche Auswirkungen der Wärmeplanung und eine mögliche Unwirtschaftlichkeit aufmerksam, insbesondere aufgrund ansteigender Kohlenstoffdioxid-Bepreisung. Ich stelle Ihnen den rechtsgültigen Nachweis für eine solche Beratung aus.
Haben Sie weitere Fragen?
Inhalte von Google Maps werden aufgrund deiner aktuellen Cookie-Einstellungen nicht angezeigt. Klicke auf “Zustimmen & anzeigen”, um zuzustimmen, dass die erforderlichen Daten an Google Maps weitergeleitet werden, und den Inhalt anzusehen. Mehr dazu erfährst du in unserer Datenschutz. Du kannst deine Zustimmung jederzeit widerrufen. Gehe dazu einfach in deine eigenen Cookie-Einstellungen.